Bei Beauftragung durch das Gericht oder durch Privatpersonen, dokumentieren wir den Sachstand noch vor Mängelbeseitigung oder im Schadensfall vor der Reparatur.
Diese Leistungen werden von Gerichten selbst angefordert und direkt beauftragt.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie in einem Streitfall (z.B. mit der ausführenden Firma) im Recht sind?
Sie zweifeln die Richtigkeit und Qualität der Ausführung der beauftragten Leistung an?
Wir sind Ihnen gerne bei der Aufklärung behilflich!
Die Beauftragung erfolgt durch zwei oder mehr Parteien, die sich zur technischen Klärung im Zuge der Vermeidung eines Gerichtsverfahrens unserer Neutralität und Fachkenntnis bedienen.
In Ihrem Auftrag nehmen wir den Zustand einer Bestandsanlage auf und entwickeln fachgerechte und wirschaftliche Sanierungs- und Modernisierungsvorschläge für Ihre technischen Anlagen.
Steinsweg 25
44149 Dortmund
Mo. - Do.: 7:30 Uhr - 16:45 Uhr
Freitags: 7:30 Uhr - 13:45 Uhr
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
Logodesign:
A. Bornemann, 2020