Wie jedes Auto regelmäßig zur Hauptuntersuchung muss, müssen auch die technischen Anlagen in Sonderbauten zur Gewährleistung der
Betriebssicherheit und Wirksamkeit einer regelmäßigen Kontrolle, nicht nur durch Sachkundige (im Zuge der Wartung), sondern auch durch Sachverständige unterzogen und beurteilt werden.
Sonderbauten sind alle Gebäude die gemäß Baurecht einer besonderen Art und Nutzung unterliegen.
Des Weiteren gelten folgende Einrichtungen als Sonderbauten:
Als Grundlage der baurechtlichen Prüfungen dienen die Vorschriften der Bauordnungen, Sonderbauverordnungen und Prüfverordnungen der Bundesländer.
In NRW sind hier die
SBauVO NRW sowie die
PrüfVO NRW ausschlaggebend. Der beigefügten Tabelle sind die
Prüffristen für NRW zu entnehmen.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für die
Prüfungen in anderen Bundesländern zur Verfügung.
Die farblich gekennzeichneten Fachbereiche werden durch unser Büro abgedeckt.
Für die Prüfungen der übrigen Fachgebiete vermitteln wir Ihnen gerne Prüfsachverständige unserer Partner-Büros.
Steinsweg 25
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